Verkehrswertgutachten privat: Ein Berater gestikuliert über einem aufgeschlagenen Notizbuch

Immobilien rechtssicher bewerten nach § 194 BauGB

Das Verkehrswertgutachten ist zur Vorlage bei Gerichten geeignet. Ebenso wird es von Finanz- und Steuerbehörden im Zusammenhang mit Erbangelegenheiten und Streitigkeiten, Ehescheidungen sowie Vermögensumschreibungen akzeptiert. Die Verkehrswertermittlung kann somit bei allen Fragen rund um alle Gebäude, Erträge, Grund und Boden eingesetzt werden.

Als DESAG-anerkannter und verbandsgeprüfter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken erstelle ich Ihnen ein fachlich versiertes und inhaltlich nachvollziehbares Gutachten nach den anerkannten und gängigen Immobilienwertverordnungen und Bewertungsrichtlinien.

Das Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB ist die erste Wahl in allen Fragen rund um Vermögenswerte "Immobilie".

Gut zu wissen:

Eigene Wohnimmobilien, Grundstücke oder Miet- und Pachteinnahmen zählen zu den wesentlichen und wichtigen Bestandteilen Ihres Vermögens. Den Wert dieser Vermögensteile richtig und belastbar zu beziffern ist bei Kauf, Verkauf, Vermietung, Anmietung, Erbschaft, Schenkung, Scheidung, Kreditanträgen und vielen weiteren Anlässen eine unabdingbare Grundlage um wichtige Entscheidungen im Hinblick auf Ihr Vermögen treffen zu können.

Unsere Leistungen für Verkehrswertgutachten

Zu einem Verkehrswertgutachten gehören eine ganze Reihe von Leistungen, die wir nach bestem Wissen und Gewissen unter objektiver Würdigung aller relevanten Sachverhalte und unter strenger Einhaltung der Grundsätze für die Vermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) durchführen.

Ortstermin

inkl. Innen-und Außenbesichtigung des zu bewertenden Objektes. Auf Wunsch schriftliche Einladung aller Beteiligten durch unser Büro.

Inaugenscheinnahme

und erste Beurteilung der sichtbaren Bausubstanz.

Objektbeschreibung

Beschreibung der Bauweise und Konstruktion sowie Beurteilung und Wertung der verwendeten Materialien, der Ausstattungsqualität und des Bauzustandes.

Grundstücksbeschreibung

Beschreibung und Bewertung der Makro- und Mikrolage inklusive der Beurteilung eventueller Beeinträchtigungen durch Immissionen, Nachbarbebauung etc. Beurteilung der Grundstückseigenschaften Zuschnitt, Bodenverhältnisse, Erschließung, Bau- und Planungsrecht etc.

Bodenwertermittlung

Der Bodenrichtwert (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für baureife Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück sind in der Regel wertbeeinflussend und werden von uns im Einzelfall gutachtlich berücksichtigt.

Begründung

des Wertermittlungsverfahrens und deren Ansätze (Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert) sowie Ableitung zum Verkehrswert.

Einflussfaktoren

Aufstellung der für die Wertermittlung wichtigen Einflussfaktoren.

Belastungen

Bewertung von Belastungen der Abt.II des Grundbuches sowie außergrundbuchlichen Belastungen.

Bauschäden

Erste Bewertung sichtbarer Bauschäden und eines möglichen Instandhaltungsstaus.

Notwendige Bewertungs- und Objektunterlagen

Sie als Auftraggeber sollten uns für eine Verkehrswertermittlung die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen zur Verfügung stellen. Wenn Ihnen diese Unterlagen nicht vollständigen vorliegen, sind wir bei der Beschaffung sehr gerne behilflich.

  • Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate
  • aktuelle Flurkarte
  • aktueller Auszug aus dem Bau- und Altlastenverzeichnis
  • Maßstabsgerechte Bauzeichnungen, Grundrisse und Schnitte
  • Wohn- und Nutzflächenberechnung nach DIN
  • Baugenehmigungen
  • Teilungserklärung bei Wohnungs-und Teileigentum
  • aktuelle Mietverträge bzw. Mietaufstellungen
  • ggf. Erbbaurechtsvertrag

Nicht enthaltende Leistungen:

  • Baugrund- und Altlastenüberprüfung
  • Überprüfung technischer Anlagen
  • Baurechtliche Überprüfungen

Bearbeitungszeit:

Ab Ortstermin ca. 10-20 Werktage. Hierbei wird die vollständige Vorlage der notwendigen Objektunterlagen vorausgesetzt.

Kosten:

Honorar nach individueller Vereinbarung.