Unsere Expertise für den Mittelstand
Als mittelständisches, produzierendes Unternehmen stehen Sie vor vielfältigen Herausforderungen im Umgang mit Ihren Immobilienvermögen. Sei es im Rahmen der Bilanzierung, für Investitionsentscheidungen, oder bei der Gestaltung komplexer Finanzierungsmodelle wie Sale & Lease Back oder Sale & Buy Back. In diesen Situationen ist es von entscheidender Bedeutung, den Verkehrswert Ihrer Gewerbeimmobilien präzise zu bestimmen. Hierbei unterstützen wir Sie deutschlandweit mit unserer Expertise im Bereich der Immobilienbewertung.
Wann ist eine Verkehrswertbewertung erforderlich?
Unsere Dienstleistungen im Bereich der Verkehrswertgutachten sind insbesondere dann gefragt, wenn Unternehmen:
- ihr Immobilienvermögen bilanzieren möchten,
- Investitionsentscheidungen treffen,
- komplexe Finanzierungsinstrumente wie Sale & Lease Back oder Sale & Buy Back nutzen,
- im Rahmen von Sanierungs- und Restrukturierungsprozessen den Wert ihrer Immobilien bestimmen müssen,
- in M&A-Prozessen involviert sind oder
- eine Unternehmensnachfolge planen.
Was von einem Gutachter erwartet wird – und was wir versprechen
Als Auftraggeber können Sie von uns eine umfassende Expertise erwarten. Unsere Gutachter verfügen über langjährige Erfahrung in der Bewertung von Gewerbeimmobilien und halten sich stets über die aktuellen Entwicklungen auf dem Immobilienmarkt auf dem Laufenden. Durch unser bundesweites Netzwerk haben wir Zugriff auf regionale Marktkenntnisse, die eine präzise Bewertung Ihrer Immobilien ermöglichen.
Gut zu wissen:
Die Bewertung gewerblicher Liegenschaften orientiert sich in der Regel am Ertragswert, da dieser den marktüblich erzielbaren Ertrag widerspiegelt – ein zentraler Faktor bei der Kaufpreisbildung. Der Verkehrswert wird daher aus dem Ertragswert unter Berücksichtigung marktüblicher Erträge und Bewirtschaftungskosten abgeleitet. Ergänzend können Sach- oder Vergleichswertermittlungen herangezogen werden. Besonderes Augenmerk liegt hierbei auf der Drittverwendungsfähigkeit der Gewerbeimmobilien.
Unsere Leistungen für Verkehrswertgutachten
Zu einem Verkehrswertgutachten gehören eine ganze Reihe von Leistungen, die wir nach bestem Wissen und Gewissen unter objektiver Würdigung aller relevanten Sachverhalte und unter strenger Einhaltung der Grundsätze für die Vermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) durchführen.
Ortstermin
inkl. Innen-und Außenbesichtigung des zu bewertenden Objektes. Auf Wunsch schriftliche Einladung aller Beteiligten durch unser Büro.
Inaugenscheinnahme
und erste Beurteilung der sichtbaren Bausubstanz.
Objektbeschreibung
Beschreibung der Bauweise und Konstruktion sowie Beurteilung und Wertung der verwendeten Materialien, der Ausstattungsqualität und des Bauzustandes.
Grundstücksbeschreibung
Beschreibung und Bewertung der Makro- und Mikrolage inklusive der Beurteilung eventueller Beeinträchtigungen durch Immissionen, Nachbarbebauung etc. Beurteilung der Grundstückseigenschaften Zuschnitt, Bodenverhältnisse, Erschließung, Bau- und Planungsrecht etc.
Bodenwertermittlung
Der Bodenrichtwert (§ 196 BauGB) ist ein aus Kaufpreisen abgeleiteter durchschnittlicher Lagewert für baureife Grundstücke mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Abweichungen des zu bewertenden Grundstücks vom Bodenrichtwertgrundstück sind in der Regel wertbeeinflussend und werden von uns im Einzelfall gutachtlich berücksichtigt.
Begründung
des Wertermittlungsverfahrens und deren Ansätze (Sachwert, Ertragswert und Vergleichswert) sowie Ableitung zum Verkehrswert.
Einflussfaktoren
Aufstellung der für die Wertermittlung wichtigen Einflussfaktoren.
Belastungen
Bewertung von Belastungen der Abt.II des Grundbuches sowie außergrundbuchlichen Belastungen.
Bauschäden
Erste Bewertung sichtbarer Bauschäden und eines möglichen Instandhaltungsstaus.
Notwendige Bewertungs- und Objektunterlagen
Sie als Auftraggeber müssen uns für eine Verkehrswertermittlung die nachfolgend aufgelisteten Unterlagen zur Verfügung stellen. Sollten Ihnen diese Unterlagen nicht vollständigen vorliegen, sind wir bei der Beschaffung sehr gerne behilflich.
- Grundbuchauszug nicht älter als 3 Monate
- aktuelle Flurkarte
- aktueller Auszug aus dem Bau - und Altlastenverzeichnis
- Maßstabsgerechte Bauzeichnungen, Grundrisse und Schnitte
- Nutzflächenberechnung nach DIN
- Baugenehmigungen
- Teilungserklärung bei Wohnungs-und Teileigentum
- aktuelle Mietverträge bzw. Mietaufstellungen
- ggf. Erbbaurechtsvertrag
Nicht enthaltende Leistungen:
- Baugrund- und Altlastenüberprüfung
- Überprüfung technischer Anlagen
- Baurechtliche Überprüfungen
Bearbeitungszeit:
Ab Ortstermin ca. 10-20 Werktage oder nach Absprache. Hierbei wird die vollständige Vorlage der notwendigen Objektunterlagen vorausgesetzt.
Kosten:
Honorar nach individueller Vereinbarung. Das Honorar wird pauschal inkl. aller Reisekosten und Auslagen berechnet.